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   LSG Baden-Württemberg, 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03   

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https://dejure.org/2004,11462
LSG Baden-Württemberg, 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03 (https://dejure.org/2004,11462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03 (https://dejure.org/2004,11462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - L 11 KR 2274/03 (https://dejure.org/2004,11462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Mietkosten für Knie-Bewegungsschiene - Beschaffungsweg - Mehrkostenregelung nach § 31 Abs 3 SGB 9 - Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Mietkosten für eine Knie-Bewegungsschiene; Verordnung einer Knie-Bewegungsschiene des Typs "Camoped"; Zurückverweisung im Berufungsverfahren wegen Verfahrensmängeln; Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs; Unzulässigkeit einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen in der Krankenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03
    Auch unter diesem Aspekt war eine Sachverhaltsaufklärung durch das SG nicht erforderlich, denn unabhängig von der medizinischen Erforderlichkeit der Versorgung mit der Bewegungsschiene scheidet eine Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung dann aus, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Ablehnung und eingeschlagenem Beschaffungsweg fehlt, d.h. der Versicherte die Entscheidung der Krankenkasse nicht abgewartet hat (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 9 SO 110/21

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Wege des

    Dies gilt auch, soweit die Antragstellerin Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht (BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03; Schmidt in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl., § 183 Rn. 8).
  • SG Aachen, 24.01.2007 - S 11 R 108/06

    Rentenversicherung

    Auch der Umstand, dass Gegenstand der Klage ein abgetretener Sozialleistungsanspruch war, ändert hieran nichts, denn das in den §§ 183, 193 SGG enthaltene Kostenprivileg erstreckt sich gerade nicht auf abgetretene Sozialleistungsansprüche (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004, L 11 KR 2274/03).
  • SG Dresden, 05.06.2005 - S 23 AL 1751/03

    Kostenpflicht im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage eines Rechtsanwalts

    Bei einer Klage aus abgetretenem Recht sind daher unter Anwendung des ab 2. Januar 2002 geltenden Kostenrechts Gerichtsgebühren aufzuerlegen (so deutlich: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004, Az: L 11 KR 79/03; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.2004, Az: L 11 KR 2274/03).
  • SG Düsseldorf, 23.04.2018 - S 47 KR 1168/14
    Der Vergütungsanspruch eines Leistungserbringers richtet sich nicht gegen den Versicherten, sondern allein gegen die KK (vgl. dazu BSG v. 09.10.2001 -B 1 KR 6/01 R, BSGE 89, 39 ff.; LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2004 - L 11 KR 2274/03, juris).
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